Hoffnung für den Airport Niederrhein

Die bisherige Genehmigung für den Flughafen Niederrhein hatte das Oberverwaltungsgericht Münster in 2006 aufgehoben. Jedoch hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall Airport Niederrhein die Revision zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht hatte jedoch diese vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgeschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf erhob hiergegen in Leipzig Beschwerde, da Sie im Urteil des Oberverwaltungsgericht Abweichungen von der bis dato höchstrichterlichen Rechtsprechung sah. Die Zulassung der Revision lässt hoffen, das der Flughafen für den Niederrhein wirtschaftlich wichtig ist.

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